Empfohlener Beitrag

amtliche Übersetzungen

In Spanien können amtliche Übersetzungen ins Spanische nur von in Spanien vereidigten Übersetzern (traductores-intérpretes jurados) oder vo...

Dienstag, 15. Januar 2019

Zur Apostille

Information zur Apostille erhalten Sie auf der Internetseite des deutschen Auswärtigen Amts. Hier die wichtigste Info:

Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll ....

Das ist der Fall für Spanien. Hier benötigen Sie lediglich eine Apostille.

Mit der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde bestätigt. Die Urkunde muss hierfür im Original vorgelegt werden. Für deutsche Urkunden wird die Apostille von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt (siehe unten). Eine Beteiligung der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht notwendig.


Apostille-Behörden in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die sogenannte Haager Apostille:
  • Urkunden des Bundes:
    Bundesverwaltungsamt
    Ausnahme: Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamts wird die Apostille vom Präsidenten des Deutschen Patentamts erteilt. 

  • Urkunden der deutschen Bundesländer:
    In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. In der Regel sind zuständig für:

    a) Urkunden der Verwaltungsbehörden (außer Justizverwaltungsbehörden):
    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
    in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten;
    in Niedersachsen: Polizeidirektionen
    in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern;
    in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig;
    in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg;
    in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar;

    b) Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare:
    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land- (Amts-)gerichtspräsidenten

    c) Urkunden anderer Gerichte (ausschließlich der ordentlichen Gerichte):
    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres;
    Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks; Bezirksregierung;
    Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz;
    Land- (Amts-)gerichtspräsidenten;
Quelle: internationaler-urkundenverkehr

Montag, 6. November 2017

deutsche Geburtsurkunden ins Spanische

Bei deutschen Geburtsurkunden wie dieser (es gibt mehrere Formen), gibt es bei mir Nachlass, wenn Sie die Übersetzung in meinem Büro abholen, bzw. die Übersetzung mehrerer Geburtsurkunden bei mir in Auftrag geben.

Dasselbe gilt auch für Sterbeurkunden, und Heiratsbescheinigungen in diesem Format.

Freitag, 3. November 2017

deutsches Führungszeugnis ins Spanische

Deutsche Führungszeugnisse (antecedentes penales, in Spanien) ohne Eintrag sind Standarddokumente, die ich in kürzester Zeit übersetzen kann (auch wenn sie mit der Apostille versehen sind).

Wenn Sie die Übersetzung in meinem Büro abholen, gibt es einen Nachlass.

Freitag, 16. Mai 2014

amtliche Übersetzungen

In Spanien können amtliche Übersetzungen ins Spanische nur von in Spanien vereidigten Übersetzern (traductores-intérpretes jurados) oder von einem spanischen Konsul im Ausland angefertigt werden.

Es gibt keine Abkommen bezüglich amtlicher Übersetzungen, so dass die spanischen Behörden und Beamte, wenn tatsächlich amtliche Übersetzungen geboten sind, darauf bestehen, dass sie von einem "traductor jurado" oder einer "traductora jurada" beglaubigt werden.  In Spanien vereidigte Übersetzer sind keine Beamten, sondern arbeiten freiberuflich oder sind bei einem Übersetzungsbüro oder sonstwie angestellt. Es herrscht Tariffreiheit. Bei einem Übersetzungsbüro in Auftrag gegebene amtliche Übersetzungen sind meistens teurer, es sei denn, das Übersetzungsbüro findet einen billigen Übersetzer. Früher war das unwahrscheinlich, heutzutage nicht mehr (siehe meinen ersten Post, zu den vereidigten Übersetzern in Spanien).

Umgekehrt werden von in Spanien vereidigten Übersetzern beglaubigte Übersetzungen oft in Deutschland angenommen, besonders wenn sie von in Spanien lebenden Personen vorgelegt werden. Aber das entscheidet die deutsche Stelle (Behörde, Institut, usw.) souverän. Fall Sie vorhaben, eine solche Übersetzung in Spanien in Auftrag zu geben, um sie in Deutschland vorzulegen, sollten Sie sich erst vergewissern, dass sie auch akzeptiert wird.

Donnerstag, 15. Mai 2014

Procuradores

Wenn Sie in Spanien mit Gerichten zu tun haben, als KlägerIn oder BeklagteR, werden Sie auch mit einem Procurador oder einer Procuradora zu tun haben. Das sind die Vermittler zwischen dem Anwalt und dem Gericht. Woimmer Anwaltszwang herrscht (fast immer, in Spanien), werden Sie dem Procurador oder der Procuradora begegnen.

Deswegen wird in einer Prozessvollmacht Vollmacht erteilt sowohl an Anwälte als auch an "Procuradores".

Wenn Sie mehr über das spanische Recht- und Gerichtssystem erfahren wollen, empfehle ich Ihnen gerne die Auskunft in dieser Seite eines spanischen deutschsprechenden Anwalts in Zaragoza.

Mittwoch, 14. Mai 2014

ich stelle mich vor

Mein Name ist Margarita Vidal Hammer, kurz Marga Vidal, und ich lebe in Spanien. Ich bin in Spanien geboren und habe immer in Spanien gelebt. Allerdings wurde zu Hause meistens Deutsch gesprochen und ich habe vom Kindergarten bis zum Ende der Schulzeit die Deutsche Schule in Valencia besucht. Seit 1995 arbeite ich freiberuflich als Übersetzerin, nachdem ich 1993 von dem spanischen Außenministerium zum "intérprete jurado" für die deutsche Sprache ernannt wurde.

Damals hießen die vereidigten Übersetzer und Dolmetscher "intérprete jurado", obwohl "intérpretes" nur Dolmetscher sind. Später ist das berichtigt worden, so dass ich mich jetzt Traductora-Intérprete Jurada de alemán nennen darf.

Als ich vereidigte Übersetzerin wurde, gab es nur einen Weg in Spanien zu dieser Bestellung, nämlich die Eignungsprüfung bestehen. Danach wurde gewissen Absolventen eines Übersetzerstudiums auf Antrag die Ernennung gewährt (das ist bald wieder vorbei) und dann wurde bestimmten vereidigten ausländischen Übersetzern ihre Eignung anerkannt, so dass es derzeit verschiedene Wege gibt, bzw. gegeben hat, um vereidigte Übersetzerin zu werden.

Bevor ich beruflich mit der Übersetzertätigkeit begann habe ich etliche Jahre als Deutschlehrerin gearbeitet, sowohl am Centro Alemán (Privatinstitut mit Goetheauftrag) in Valencia, als auch als Privatlehrerin oder auf Honorarbasis im Auftrag von verschiedenen Sprachinstituten. Und auch als PA (personal assistant): einmal bei einem Musikinstrumentenverkaufsleiter, dann in der Rechts- und Finanzabteilung einer börsennotierten Kapitalanlagegesellschaft, und später noch einmal kurz (6 Monate) bei einem Pharmakonzern.

Eigentlich hatte ich Pädagogik studiert (in Valencia) und in meiner Freizeit Musik- und Klavierunterricht genommen, all das ist mir bei meinen späteren Tätigkeiten sehr nützlich gewesen. Hobbymäßig habe ich mich immer schon für Wirtschaft und Sozialkunde interessiert, auch das ist für meine jetzige Übersetzertätigkeit sehr nützlich.